Zum Hintergrund:
Ab dem 01. Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft treten. Der Gesetzgeber hat damit auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts reagiert, dass die Einheitswerte basierend auf Jahrzehnte alten Daten, für die Festsetzung der Grundsteuer nicht mehr zulässig sind.
Damit verliert der historische Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Hierzu führt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) u.a. weiter aus:
Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes, privat oder betrieblich, neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Bundesländer dem sogenannten „Bundesmodell“ folgen, sondern eigene Verfahren entwickelt haben.
Was jetzt gilt:
Jeder Grundstückseigentümer ist davon betroffen.
Die Finanzämter werden in diesem Jahr, voraussichtlich beginnend ab März, eine Vielzahl neuer Daten abfragen, die von Ihnen als Grundstückseigentümer vorzulegen sind. Die Erklärung ist bis zum
31. Oktober 2022 (sog. Feststellungserklärung) beim örtlich zuständigen Finanzamt einzureichen.
Wir informieren und unterstützen Sie bei Bedarf bei den Änderungen zur Grundsteuer.
Dabei bleibt das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer grundsätzlich erhalten:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
>Grundsteuerwert: Ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung
>Steuermesszahl: Gesetzlich festgelegt
>Hebesatz: Legt Stadt beziehungsweise Gemeinde fest
Die dann neu ermittelte Grundsteuer wird ab dem Kalenderjahr 2025 von Ihrer Gemeinde oder Stadt erhoben.
Was können wir für Sie tun?
Wir recherchieren und verarbeiten die benötigten Daten Ihrer Immobilie(n) und erstellen einfach und unkompliziert die elektronische Feststellungserklärung(en).
Diese Angaben übermitteln wir fristgerecht an die entsprechenden Finanzämter, so dass Sie Ihrer Erklärungspflicht ohne großen persönlichen Aufwand nachgekommen sind. Wir kommunizieren und Begleiten den gesamten Prozess gegenüber der Finanzverwaltung.
Haben Sie diesbezüglich Fragen oder Beratungsbedarf? Sprechen Sie uns gerne an.
ETL SommerPartner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Bismarckstr. 22-24
57076 Siegen
Telefon: 027 1 25076-0
E-Mail: info@sommerpartner.de
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