Die Länder Hessen und NRW stellen Soforthilfen bereit. Existenzgefährdete Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und Solo-Selbstständige erhalten auf Antrag einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie zu mindern.
Soforthilfe-Programme NRW und Hessen:
Die genauen Voraussetzungen
• Wer wird gefördert ?
• Was wird gefördert ?
• Wie hoch ist die Förderung ?
• Wie funktioniert das Antragsverfahren ?
• u.v.m.
finden Sie unter dem Link :
NRW: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Hessen: https://www.hwk-wiesbaden.de/artikel/corona-soforthilfe-hessen-44,0,3406.html
Wenn Sie förderfähig sind, können Sie den Antrag entsprechend online stellen.
Bitte beachten Sie noch folgenden Hinweis: Zu Unrecht gestellte Anträge haben nicht nur die Rückzahlung des Förderbetrages zur Folge, sondern können auch eine Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen.
Den Link zur Antragstellung finden Sie hier:
NRW: http://soforthilfe-corona.nrw.de/
Hessen: https://www.rpkshe.de/coronahilfe
Sofern sich noch Fragen ergeben, sprechen Sie uns gerne an. Leider liegt uns der Gesetzestext noch nicht vor, sodass wir noch nicht alle Anfragen abschließend beantworten können.