Das Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen wurde am 3. Juni 2020 im Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen.
Enthalten ist ein bunter Strauß von Maßnahmen. Es bleigt jedoch abzuwarten, welche der Themen umgesetzt werden – und wie dies geschehen wird.
Erwähnenswerte Punkte im Paket sind die Anpassung der Umsatzsteuersätze, Sonderzahlungen von Kindergeld, Einführung degressiver Abschreibungen, Verlängerungen von Investitionsfristen für Investitionsabzugsbeiträge und die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen.
Wir werden Sie hier zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Haben Sie Fragen zum Konjunkturpaket? Rufen Sie uns gerne an!
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