Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Corona-Maßnahmen besonders stark betroffen sind, weitere Überbrückungshilfen beantragen. Diese werden ebenso wie die Hilfen der ersten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt – allerdings mit einigen Anpassungen bei der Antragsvoraussetzung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche, wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten entstanden ist oder bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die neue Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch über 70 Prozent,60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von 50 bis 70 Prozent sowie 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von 30 bis 50 Prozent bezogen auf den Zeitraum September bis Dezember.
Zudem hat die Bundesregierung zugesagt, Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 28.10.2020 ab dem 02.11.2020 temporär schließen müssten, besonders zu unterstützen. Hierbei können Betroffene unter bestimmten Bedingungen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes des Novembers 2019 erhalten. Ein Antrag ist derzeit noch nicht möglich.
Zum bundeseinheitlichen Antrags-Portal:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
(Die Beantragung ist durch einen Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchzuführen)
Mehr Infos und ein FAQ zur Überbrückungshilfe 2 finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html
Infos des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu den Details der Wirtschaftshilfen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html