Das Land NRW hat das Rückmeldeverfahren aufgrund von temporärem Klärungsbedarf zwischen Bund und Land angehalten. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß der Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung bezüglich ihres Finanzierungsengpasses gebeten.
Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.
Auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW gibt es hierzu weitere Informationen:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren
Sollten Sie bereits die Rückmeldung ausgefüllt und übermittelt haben, so entsteht lt. der o.a. Website kein Nachteil. Sollten sich die Bestimmungen zu Ihren Gunsten ändern, werden Sie demnach ebenfalls davon profitieren.
Ansonsten warten Sie bitte ab, wie sich die Rahmendaten weiter entwickeln, wir halten Sie auf dem Laufenden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Update vom 06.10.2020:
Das Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe ist weiterhin gestoppt. Die Rückmeldefrist ist auf den 30. November 2020 verschoben worden.
Wir informieren Sie, sobald es neue Informationen zur Berechnung des Liquiditätsengpasses gibt!
Weitere Informationen diesbezüglich gibt es auf der folgenden Website:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!