Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die GroKo am 3. Juni 2020 ein Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Darin enthalten ist auch die Anpassung (Senkung) der Umsatzsteuersätze.
Diese und weitere der geplanten Änderungen wurden von Bundestag und Bundesrat am 29.06.2020 beschlossen. Die Absenkung der Umsatzsteuer führt zu kurzfristigem Handlungsbedarf, der je nach Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mandantenrundschreiben zum Thema.
Eine Checkliste, um den korrekten Steuersatz ermitteln zu können, finden Sie hier.