Am 12. Juni hat die Bundesregierung Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen alles Wirtschaftsbereiche, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber den Monaten April und Mai 2019 eingebrochen ist. Förderungsfähige Kosten sind die laufenden Fixkosten, wie z.B. Mieten, Zinsen, Grundsteuern etc. Die Förderhöhe beträgt je nach Umsatzeinbruch zwischen 40 und 80 % der o.a. Kosten. Der Antrag ist in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu stellen. Die Antragsfrist endet spätestens am 31. August 2020. Das Gesamtbudget ist festgelegt und wird nach Antragseingang verteilt.
WIRTSCHAFT.NRW hat die Eckpunkte des Überbrückungshilfe-Programms anschaulich zusammengetragen.
MEHR ERFAHREN: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Antragsberechtigung und erledigen die Antragstellung für Sie – Sprechen Sie uns an.