Überbrückungshilfe III Plus

Nachdem die coronabedingten Schließungen und Beschränkungen für manche Branchen weiter andauern, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.
Neu hinzu gekommen ist die „Restart-Prämie“, die als Alternative zum bisherigen pauschalen Personalkostenzuschuss als erhöhte Förderung beantragt werden kann. Auch die Neustarthilfe wird bis zum 30.September 2021 als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt.

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