Die Unternehmergesellschaft (UG) – Vor- und Nachteile

Die Unternehmergesellschaft (UG)  –  Vor- und Nachteile

Die „UG“ ist für Start Up´s und kleinere Unternehmen gut geeignet, die Ihren Fokus auf Wachstum und einen späteren Übergang in die „GmbH“ planen, da hier die benötigten anfänglichen finanziellen Mittel überschaubar sind.

Vorteile:

Niedriges Stammkapital: Die UG kann bereits mit nur einem Euro (1€) gegründet werden.

·       Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was das private Vermögen der Gesellschafter schützt.

·       Einfache Gründung: Die Gründung einer UG ist sehr überschaubar…hier ein kurzer Überblick

o   Überlegungen/ Festlegung zu Firmenname, Firmensitz

o   Erstellung Gesellschaftsvertrag

o   Notarielle Beurkundung

o   Stammkapital auf Geschäftskonto einzahlen

o   Anmeldung zum Eintrag beim Handelsregister

o   Prüfungsverfahren durch Registergericht und Behörden

o   Eintragung im Handelsregister & Bekanntmachung der Eintragung

o   Gewerbeanmeldung

·       Kreditwürdigkeit: Die UG ist verpflichtet, 25% Ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis das Mindestkapital der GmbH (25.000€) erreicht ist. Dies kann die Kreditwürdigkeit langfristig erhöhen.

·       Interessant für Investoren: durch eine klar geregelte Rechtsform und die Haftungsbeschränkung, dann die UG für Investoren interessanter sein, als ein Einzelunternehmen.

Nachteile:

·       Ansparpflicht: 25% des Jahresüberschusses müssen angespart werden, bis das Stammkapital der GmbH (25.000€) erreicht ist. Dies kann die finanzielle Flexibilität einschränken

·       Schlechte Außenwahrnehmung/ Image: Die UG hat aufgrund Ihres geringen Stammkapitals mit einem schlechten Image zu kämpfen, da Geschäftspartner die Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen und Rechtsformen bevorzugen

·       Haftungsrisiko bei Kapitalunterschreitung: Wenn das Eigenkapital zu niedrig ist, kann es zu Nachschusspflichten kommen.

·       Höherer Verwaltungsaufwand: Bei der UG erfordert es einer ordentlichen Buchführung, eines Jahresabschlusses sowie einer Veröffentlichungspflicht. Dies würde bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften entfallen

·       Beschränkte Gewinnentnahme: Gesellschafter können nicht den kompletten Gewinn entnahmen, die die gesetzliche Rücklagenbildung Vorrang hat.

·       Komplexere Steuerregelung: Die UG unterliegt im Vergleich zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zusätzlich der Körperschaftsteuer. Die Gewerbe- und Umsatzsteuer muss bei allen Unternehmensformen berücksichtigt werden.

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