Die „UG“ ist für Start Up´s und kleinere Unternehmen gut geeignet, die Ihren Fokus auf Wachstum und einen späteren Übergang in die „GmbH“ planen, da hier die benötigten anfänglichen finanziellen Mittel überschaubar sind.
Vorteile:
Niedriges Stammkapital: Die UG kann bereits mit nur einem Euro (1€) gegründet werden.
· Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was das private Vermögen der Gesellschafter schützt.
· Einfache Gründung: Die Gründung einer UG ist sehr überschaubar…hier ein kurzer Überblick
o Überlegungen/ Festlegung zu Firmenname, Firmensitz
o Erstellung Gesellschaftsvertrag
o Notarielle Beurkundung
o Stammkapital auf Geschäftskonto einzahlen
o Anmeldung zum Eintrag beim Handelsregister
o Prüfungsverfahren durch Registergericht und Behörden
o Eintragung im Handelsregister & Bekanntmachung der Eintragung
o Gewerbeanmeldung
· Kreditwürdigkeit: Die UG ist verpflichtet, 25% Ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis das Mindestkapital der GmbH (25.000€) erreicht ist. Dies kann die Kreditwürdigkeit langfristig erhöhen.
· Interessant für Investoren: durch eine klar geregelte Rechtsform und die Haftungsbeschränkung, dann die UG für Investoren interessanter sein, als ein Einzelunternehmen.
Nachteile:
· Ansparpflicht: 25% des Jahresüberschusses müssen angespart werden, bis das Stammkapital der GmbH (25.000€) erreicht ist. Dies kann die finanzielle Flexibilität einschränken
· Schlechte Außenwahrnehmung/ Image: Die UG hat aufgrund Ihres geringen Stammkapitals mit einem schlechten Image zu kämpfen, da Geschäftspartner die Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen und Rechtsformen bevorzugen
· Haftungsrisiko bei Kapitalunterschreitung: Wenn das Eigenkapital zu niedrig ist, kann es zu Nachschusspflichten kommen.
· Höherer Verwaltungsaufwand: Bei der UG erfordert es einer ordentlichen Buchführung, eines Jahresabschlusses sowie einer Veröffentlichungspflicht. Dies würde bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften entfallen
· Beschränkte Gewinnentnahme: Gesellschafter können nicht den kompletten Gewinn entnahmen, die die gesetzliche Rücklagenbildung Vorrang hat.
· Komplexere Steuerregelung: Die UG unterliegt im Vergleich zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zusätzlich der Körperschaftsteuer. Die Gewerbe- und Umsatzsteuer muss bei allen Unternehmensformen berücksichtigt werden.