Eine weitere Gebühr für digitale Dienstleistungen

Eine weitere Gebühr für digitale Dienstleistungen

Gebühr für digitale Dienstleistungen

Amazon hat seit dem 01. Oktober 2024 eine Gebühr auf für Amazon anfallende Steuern in diverse Ländern, wie beispielsweise Frankreich, Italien oder Spanien einführen. 

Während der Steuersatz auf digitale Dienstleistungen festgelegt ist, hängt die Steuergebühr von diversen Faktoren wie Standort des Unternehmens und des Käufers ab. Da man hier die Ausmaße einer Gebühr nicht absehen kann, weil der Standort der Kunden nicht bekannt ist, wird die Gebühr nur auf die Steuer erhoben, welche von dem Standort und Store des Unternehmens abhängt.

 

Entwarnung für deutsche Unternehmer

Solltet ihr nur einen Store in Deutschland besitzen, dann seid ihr von dieser Gebühr nicht betroffen, solange ihr im Inland verkauft. Solltet ihr in ein Land verkaufen, welches eine Steuer auf digitale Dienstleistungen erhebt, müsst auch ihr diese Gebühr zahlen.

 

Beispiel

Ein Unternehmen aus Italien kauft ein Produkt aus einem deutschen Store in Höhe von € 15,00. Hier fällt eine Gebühr in Höhe von 3% für digitale Dienstleistungen auf die Gebühren von Amazon in Höhe von € 2,25 an.

Image

ETL SommerPartner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Bismarckstr. 22-24
57076 Siegen
Telefon: 027 1  25076-0
E-Mail: info@sommerpartner.de
Impressum  |  Datenschutz

Image
Image

Partner

ETL-Gruppe |
Angerer Hundt & Collegen
| Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
sommer concept | Unternehmensberatung
S&C Audit | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
FiloSalaire | Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
s.o.!lutions | IT-Beratung und Begleitung
Website by WILKE Family
Image