Gebühr für digitale Dienstleistungen
Amazon hat seit dem 01. Oktober 2024 eine Gebühr auf für Amazon anfallende Steuern in diverse Ländern, wie beispielsweise Frankreich, Italien oder Spanien einführen.
Während der Steuersatz auf digitale Dienstleistungen festgelegt ist, hängt die Steuergebühr von diversen Faktoren wie Standort des Unternehmens und des Käufers ab. Da man hier die Ausmaße einer Gebühr nicht absehen kann, weil der Standort der Kunden nicht bekannt ist, wird die Gebühr nur auf die Steuer erhoben, welche von dem Standort und Store des Unternehmens abhängt.
Entwarnung für deutsche Unternehmer
Solltet ihr nur einen Store in Deutschland besitzen, dann seid ihr von dieser Gebühr nicht betroffen, solange ihr im Inland verkauft. Solltet ihr in ein Land verkaufen, welches eine Steuer auf digitale Dienstleistungen erhebt, müsst auch ihr diese Gebühr zahlen.
Beispiel
Ein Unternehmen aus Italien kauft ein Produkt aus einem deutschen Store in Höhe von € 15,00. Hier fällt eine Gebühr in Höhe von 3% für digitale Dienstleistungen auf die Gebühren von Amazon in Höhe von € 2,25 an.