Die Fristen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Deutschland sind gesetzlich geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Unternehmensform und der Größe des Unternehmens.
Grundsätzliche Fristen für die Erstellung von Jahresabschlüssen (nach HGB) in Deutschland
- Erstellung des Jahresabschlusses:
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG): Der Jahresabschluss muss grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden.
- Beispiel: Geschäftsjahr 2021 (01.01.2021 – 31.12.2021): Der Jahresabschluss muss bis spätestens 31. März 2022 erstellt werden.
- Personenhandelsgesellschaften (z.B. OHG, KG): Diese müssen den Jahresabschluss ebenfalls innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellen.
- Einzelunternehmen und kleine GmbHs (die keine Pflicht zur Bilanzierung haben): Der Jahresabschluss (Einnahmenüberschussrechnung, EÜR) ist ebenfalls innerhalb von 3 Monaten zu erstellen.
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG): Der Jahresabschluss muss grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden.
- Offenlegung des Jahresabschlusses:
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- Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister hinterlegen (Offenlegung).
- Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.
- Beispiel für Geschäftsjahr 2021: Der Jahresabschluss muss spätestens bis 31. Dezember 2022 beim Unternehmensregister eingereicht werden.
- Kleine Kapitalgesellschaften haben vereinfachte Offenlegungspflichten (Bilanz mit wenigen Ergänzungen), die ebenfalls innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfüllt werden müssen.
- Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister hinterlegen (Offenlegung).
Eine kleine Ergänzung:
1. Kleinere Unternehmen (z.B. Kleinstkapitalgesellschaften, Einzelunternehmen) können unter bestimmten Umständen von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses oder der Offenlegung im Unternehmensregister befreit sein. Diese sind jedoch gesetzlich genau definiert.
2.Fristverlängerungen: Bei außergewöhnlichen Umständen kann es sein, dass Fristverlängerungen beantragt werden können, z.B. wenn ein Unternehmen unter die COVID-19-Ausnahmeregelungen fällt oder andere außergewöhnliche Gründe vorliegen.
3. Gesellschafterversammlung: Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorlegen. In der Regel ist dies sechs Monate nach dem Bilanzstichtag.
Beispiele für die Fristen für die Jahre 2022 bis 2025:
Jahr
Geschäftsjahr
Frist zur Erstellung
und zur Offenlegung
2022
01.01.2022 - 31.12.2022
31.03.2023
31.12.2023
2023
01.01.2023 - 31.12.2023
31.03.2024
31.12.2024
2024
01.01.2024 - 31.12.2024
31.03.2025
31.12.2025
2025
01.01.2025 - 31.12.2025
31.03.2026
31.12.2026
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