Lieferkettengesetz - Was ist das?

Lieferkettengesetz - Was ist das?

Hab ich schonmal gehört, aber so richtig was damit anfangen kann ich nicht...

 

Ist auch grundsätzlich nicht dramatisch, aber trotzdem solltest du wissen, dass es dich indirekt betreffen kann. Daher haben wir für dich eine kleine Zusammenfassung erstellt:

 

Offiziell heißt das Ding „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“… nur das du es mal gehört hast 😉

 

Das Lieferkettengesetz wurde am 01.01.2023 in Deutschland eingeführt und verpflichtet Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 3.000 Mitarbeitern (ab 2024 ab einer Mitarbeiterzahl von 1.000) Menschenrechte und Umweltstandards in Ihrer gesamten Lieferkette zu beachten. Das Ziel ist es, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, gefährliche Arbeitsbedingungen und Umweltzerstörung zu minimieren.

 

Bei Verstößen drohen unter anderem Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

 

Überwacht wird das ganze vom „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ – kurz: BAFA.

 

Wahrscheinlich wirst du selber nicht die entsprechende Betriebsgröße bzw. die angegebene Mitarbeiterzahl überschreiten, aber vielleicht ist ja einer deiner Lieferanten dabei und muss dementsprechend reagieren. Es drohen im schlimmsten Fall Lieferverzögerungen oder sogar Ausfälle. Daher wäre es womöglich ratsam, sich schlau zu machen, woher deine "großen" Lieferanten ihre Ware beziehen oder zumindest dir kurz bestätigen lassen, dass sie das Lieferkettengesetz einhalten. 

 

Bei Fragen kannst du dich gerne melden :)

Image

ETL SommerPartner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Bismarckstr. 22-24
57076 Siegen
Telefon: 027 1  25076-0
E-Mail: info@sommerpartner.de
Impressum  |  Datenschutz

Image
Image

Partner

ETL-Gruppe |
Angerer Hundt & Collegen
| Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
sommer concept | Unternehmensberatung
S&C Audit | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
FiloSalaire | Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
s.o.!lutions | IT-Beratung und Begleitung
Website by WILKE Family
Image